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Gemeinde Schlierbach

Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 05.07.2024

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1.    Haushaltssatzung der Gemeinde Schlierbach für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.05.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                          EUR
 

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

11.913.700

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

13.633.900

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 1.720.200

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

1.197.300

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

1.197.300

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 522.900

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

11.412.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

12.039.300

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

- 626.800

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.232.850

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.541.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 308.650

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 935.450

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
- 935.450

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
 

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge;

320 v. H.

2.

für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge.

340 v. H.

Schlierbach, den 14.05.2024

gez.

Krötz
Bürgermeister

 

2.    Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 21.05.2024 vorgelegt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.07.2024 bis 16.07.2024 im Rathaus, Zimmer 13 öffentlich aus.

Schlierbach, den 05.07.2024

gez.

Krötz
Bürgermeister