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Gemeinde Schlierbach

Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 28.06.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 19.09.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

In öffentlicher Sitzung am 24.06.2024 hat der Gemeinderat des Weiteren den Vorentwurf des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebietes an der Einmündung der Auchtertstraße in die B 297 und beinhaltet die Flurstücke Nr. 641/3 (teilweise) sowie 641/8.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.06.2024 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Ausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich des Netto-Marktes an der Auchtertstraße existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Sicherung der Nahversorgung in der Gemeinde soll an diesem Standort ein Neubau mit größerer Verkaufsfläche entstehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschafften werden.

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich der Objektplanung und der Auswirkungsanalyse zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts in Schlierbach sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 08.07.2024 bis einschließlich zum 09.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021/97006-0 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Schlierbach, den 28.06.2024

gez. Krötz
Bürgermeister